Der Landkreis Vorpommern-Greifswald nutzt in diesem Jahr erneut die Möglichkeit der Förderung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zum Erhalt der Alleen. Als besonderes Landschaftselement können der Schutz, die Pflege oder die Neuanlage von Alleen realisiert werden. Der Fond bildet sich aus Einzahlungen der Straßenbauverwaltungen. Der Landkreis V-G ruft die Amtsverwaltungen und Gemeinden dazu auf, ebenfalls diese Gelder zu nutzen um den Verbund der Alleen als Habitat und Korridor für bedrohte Arten zu erhalten.
Die Fördergrundsätze sind dem Alleenerlass M-V zu entnehmen: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/erlass_em_lu_2015_12_18.pdf
Dabei wurden dieses Jahr Alleen identifiziert, die insbesondere Pflegemaßnahmen benötigen. Bei vielen Alleen wurde ein rechtzeitiges Hochsetzen der Krone versäumt, so dass nun mit viel Bedacht geschnitten werden muss. Hier richten sich die Maßnahmen nach der ZTV Baumpflege (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), 6. Ausgabe 2017)
Insbesondere bei Ahorn, wo die Gefahr des Ausblutens besteht, müssen Äste sehr vorsichtig entnommen werden. Hier bietet sich die Zeit zwischen Mitte August und Ende September an, wenn das Wachstum abgeschlossen ist, der Baum also nicht mehr „im Saft“ steht, es allerdings noch Zeit bis zum herannahenden Winter ist.
Das Aufasten ist eine der wichtigsten Maßnahmen bei Bäumen an Straßen, da hierdurch das „Lichtraumprofil“ frei gehalten wird. Wenn diese Arbeiten sachgerecht durchgeführt werden, können sie die Lebensspanne von Alleebäumen erheblich erhöhen da kleinere Wunden am Stamm leicht verheilen und die Baumkrone im Alter nicht in Bereiche ragt, wo sie störend wirken kann.